In Ihrem Bericht „Neue Auflage von alten Gefechten“ über die Neuregelung der Spätabtreibungen schreiben Sie: „Heute darf eine Frau in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben, wenn sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat.“ Das stimmt nicht: Auch dann darf sie nicht abtreiben, aber die Abtreibung bleibt straffrei. Auch sprechen sie von „werdendem Leben“. Das ist ebenso falsch: Biologisch richtig handelt es sich bei den Ungeborenen um lebendige Menschen.
Hilfsangebote für schwangere Frauen in Not gibt es. Wo ist die Hilfe für das ungeborene Kind? Wo ist die Therapie für eine Gesellschaft, die moralisch, sozial und demographisch Selbstmord begeht?
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